Einreichregularien

Sächsischer Staatspreis für Design 2009

1. Zweck der Verleihung

Die Verleihung des Sächsischen Staatspreises für Design ist seit 1992 fester Bestandteil der Designförderung des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, sowohl herausragend gestaltete Produkte und Dienstleistungen als auch überzeugendes Kommunikationsdesign öffentlich zu würdigen sowie die Leistungsfähigkeit von Design aufzuzeigen.

1.1 Sächsischer Staatspreis für Design
Vergeben werden Nominierungen, Preise und Anerkennungen. Die Einreichungen und Bewertungen erfolgen getrennt in den Kategorien Produkt- und Kommunikationsdesign.
Als Preisgeld stehen insgesamt 45.000 € zur Verfügung.
Die Auszeichnung, die jeweils zu gleichen Teilen an Hersteller und Designer geht, besteht aus einem Geldbetrag, einer Urkunde sowie Aufklebern mit der Nennung „Preisträger/ Anerkennung/ Nominiert für den Sächsischen Staatspreis für Design 2009“.

1.2 Sächsischer Staatspreis für Design
Sonderpreis Juniordesign

Zudem wird ein mit 5.000 € dotierter Sonderpreis zur Nachwuchsförderung ausgelobt. Dadurch soll es in der Ausbildung befindlichen Designern und jungen Absolventen möglich werden, am Wettbewerb teilzunehmen.

1.3 „Sonderpreis der Handwerkskammern“
Die sächsischen Handwerkskammern loben einen mit 3.000 € dotierten „Sonderpreis der Handwerkskammern“ aus.
Ziel ist es, herausragende gestalterische Leistungen im Handwerk in den Bereichen Unikate und Kleinserien zu würdigen.

nach oben2. Teilnahme

Der Sächsische Staatspreis für Design 2009 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (1) als Auftraggeber sowie an Designerinnen und Designer, Designbüros und Agenturen.

Dabei sind folgende Grundsätze bindend:

  • Der Antragsgegenstand muss zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem deutschen bzw. EG-Markt angeboten werden. Zugelassen sind zudem Prototypen, die kurz vor der Markteinführung stehen und deren Serienreife gewährleistet ist, jedoch keine Unikate.
  • Der Designentwurf sollte nach dem 01.01.2007 auf den Markt gekommen sein.
  • Voraussetzung ist, dass der Hersteller und/oder der Designer im Freistaat Sachsen ansässig sind.

(1) Es gilt die KMU Definition gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU, Anhang 1 vom 7.7.2008. Soweit die Europäische Kommission neue Grenzen festlegt, finden diese Berücksichtigung.

Für den „Sonderpreis Juniordesign“ können sich im Freistaat Sachsen Studierende der Fachbereiche Design, Architektur und Innenarchitektur bewerben, sofern sie bereits das Grundstudium (ab 5. Semester) abgeschlossen haben, sowie Hochschulabsolventen der entsprechenden Studiengänge sächsischer Einrichtungen, vorausgesetzt deren Studienabschluss liegt nicht länger als drei Jahre zurück. Zugelassen sind Gestaltungsentwürfe aller für den Sächsischen Staatspreis für Design im Bereich Produktdesign definierten Kategorien.

Sonderpreis der Handwerkskammern
Teilnahmeberechtigt sind alle in den Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig eingetragenen Handwerksbetriebe, Mitarbeiter der Handwerksbetriebe oder Designer/innen, die im Auftrag dieser Handwerksbetriebe handeln.
Für den Wettbewerb zugelassen sind Unikate und Kleinserien.
Es gelten die für den Sächsischen Staatspreis für Design festgelegten Bestimmungen. Hinsichtlich der Bewertung sind die Kriterien für Produktdesign einschlägig.
Gestaltung und Herstellung dürfen nicht vor dem 01.01.2007 liegen.

nach oben3. Jury

In die Jury sind durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit berufen:

Thomas Bille
Freier Journalist und Moderator

Prof. Ines Bruhn
Professorin für künstlerisch-gestalterische Grundlagen an der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Fakultät Angewandte Kunst Schneeberg

Frau Anette Ponholzer
f/p design (in Vertretung von Prof. Fritz Frenkler)

Prof. Dieter Hofmann
Professor für Produkt- und Systemdesign, Studiendekan, Hochschule für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein

Dr. Eva Maria Hoyer
Direktorin GRASSI Museum für Angewandte Kunst

Prof. Volker Pfüller
Professor für Illustration, Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig

Prof. Detlef Rahe
Universität der Künste Bremen, Direktor Institut für integriertes Design

Prof. Rolf Roeder
Professor für Technisches Design, Hochschule für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein

Claudia Warda
Geschäftsführerin warda design, Trendmonitoring und Produktentwicklung, Köln

nach oben4. Bewertungskriterien

Die Jury nimmt die Bewertung nach folgenden Kriterien vor:
Kategorie Produktdesign:

  • technische und ästhetische Eigenständigkeit (Innovationsgehalt)
  • Gestaltungsqualität (Gesamtkonzeption)
  • Gebrauchsvisualisierung (Funktionalität und Bedienbarkeit)
  • Anmutung und emotionaler Gehalt
  • Umweltverträglichkeit
  • technologische und materialgerechte Umsetzung
  • Beziehung zum Umfeld
  • Ergonomie
  • Originalität
  • konzeptionelle Geschlossenheit
  • Reproduzierbarkeit

Kategorie Kommunikationsdesign:

  • Kommunikative Qualität
  • Designqualität
  • Innovative Qualität
  • Originalität
  • Medienadäquate Anwendung und Umsetzung

Aufgrund der Tatsache, dass die Bedeutung und die Gewichtung der Bewertungskriterien abhängig sind von der Art und Funktion der jeweils zu beurteilenden Gestaltungsleistung, werden für die einzelnen Bereiche die Maßstäbe unterschiedlich angelegt. Dabei bleibt es der Jury überlassen, diese Kriterien zu akzentuieren bzw. zu erweitern, wobei die Gesamtkonzeption besonderes Gewicht erhält.

nach oben5. Entscheidung und Preisvergabe

Die Jury entscheidet in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren über die Auszeichnungen.

Bei der Vergabe des „Sonderpreises der Handwerkskammern“ besitzt das Jurymitglied Frau Prof. Ines Bruhn ein Vetorecht.

Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren unabhängige Sachverständige, vorrangig im Zusammenhang mit den Sonderpreisen sowie zur Klärung von Fragen der Funktion, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit hinzuziehen. Die Sachverständigen besitzen dabei ausschließlich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.

Die Nominierungen werden Ende September 2009 öffentlich bekannt gegeben. Die ausgewählten Unternehmen und beteiligten Designer-/innen erhalten eine Nominierungsurkunde übersandt. Sie dürfen künftig das Label „Nominiert für den Sächsischen Staatspreis für Design 2009“ für eigene Werbe- und Marktaktivitäten nutzen.

Die Preisträger und Anerkennungen werden aus dem Kreis der nominierten Produkte ermittelt. Die Entscheidung zu den Preisträgern und Anerkennungen wird im Rahmen der Preisverleihung am 25. November 2009 durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit bekannt gegeben.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

nach oben6. Nominierung, Auszeichnung und Präsentation

Wird einem eingereichten Objekt eine Nominierung bzw. Designauszeichnung zugesprochen, so ist der Teilnehmer (sowohl der Hersteller wie auch der Designer) berechtigt, diese Auszeichnung im Zusammenhang mit dem Objekt zu verwenden. Nominierung und Auszeichnung verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Objekt im Rahmen der Produktpflege bzw. Weiterentwicklung verändert wird.

Die mit dem Sächsischen Staatspreis für Design 2009 ausgezeichneten Objekte, Preisträger der Sonderpreise sowie die Nominierungen werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Gleichzeitig werden diese in einem Katalog dokumentiert und sind Bestandteil einer Internetpräsentation.

nach oben7. Wettbewerbsverfahren

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  1. Ausschreibung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
  2. Teilnahme der Unternehmen - Bewerbung, d.h. Einreichung der Anmeldung und der Objekte zur anschließenden Jurierung
  3. Jurysitzung
  4. Veröffentlichung der Nominierungen
  5. Bekanntgabe, Verleihung der Auszeichnungen
  6. Präsentation der Preisträger

7.1 Ausschreibung
Die Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen erfolgt über die Einzeldokumentation hinaus u.a. im Sächsischen Amtsblatt, in Fachzeitschriften für Gestaltung und Wirtschaft, in den Informationszeitschriften verschiedener Kammern und Verbände sowie im Internet unter HYPERLINK "http://www.smwa.sachsen.de/staatspreise" www.smwa.sachsen.de/staatspreise.

7.2 Teilnahme der Unternehmen
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich bei den nachfolgenden Institutionen bis zum 14. August 2009 (Eingang bei einer der nachfolgenden Stellen) einzureichen:

SUBdesign GmbH
Andrej Krabbe
Görlitzer Straße 16
01099 Dresden
Telefon: 0351 81184-0
Fax: 0351 802-9950
E-mail: info@subdesign.net

Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen
Chemnitz – Plauen – Zwickau
Bernhard Klose
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 6900-1231
Fax: 0371 6900-191231
E-Mail: klose@chemnitz.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Dresden
Dr. Peter Baumann
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-127
Fax: 0351 2802-7127
E-Mail: baumann@dresden.ihk.de

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Bernd Müller
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-1273
Fax: 0341 1267-1425
E-Mail: mueller@leipzig.ihk.de

Handwerkskammer Chemnitz
Andrea D`Alessandro
Limbacher Straße 195
09116 Chemnitz
Telefon: 0371 5364-203
Fax: 0371 5364-223
E-Mail: a.dalessandro@hwk-chemnitz.de

Handwerkskammer Dresden
Ulrike Eckoldt
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Telefon: 0351 4640-937
Fax: 0351 4640-34937
E-Mail: ulrike.eckoldt@hwk-dresden.de

Handwerkskammer zu Leipzig
Silke Lorenz
Dresdner Straße 11/13
04103 Leipzig
Telefon: 0341 2188-304
Fax: 0341 2188-349
E-Mail: Lorenz.wifoe@hwk-leipzig.de

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Referat 43
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-8432
Fax: 0351 564-8539
E-Mail: dienstleistungen@smwa.sachsen.de

Die Bewerbung ist erfolgt, sobald das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt 8.) bei einer der genannten Institutionen nach Maßgabe dieser Ausschreibung ordnungsgemäß eingereicht hat.
Eine online-Bewerbung unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise ist möglich, soweit auch dann für den Eingang aller Bewerbungsunterlagen die Frist 14. August 2009 gewahrt ist.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bewerbung eine schriftliche Bestätigung.

Die Wettbewerbsobjekte (siehe Punkt 8.) sind durch die Bewerber nach Maßgabe dieser Ausschreibung form- und fristgerecht anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt in direkter Absprache mit der SUBdesign GmbH Dresden, die vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Organisation und Durchführung des Preises beauftragt wurden. Ort der Anlieferung ist Dresden. Die genaue Adresse sowie der exakte Zeitpunkt werden durch SUBdesign mitgeteilt.

nach oben8. Wettbewerbsunterlagen

Die Bewerbung für den Sächsischen Staatspreis für Design und den „Sonderpreis der Handwerkskammern“ muss folgendes umfassen:

den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen,
  • eine verbale Beschreibung der Designlösung, Erläuterungen des Verwendungszwecks und der Einsatzgebiete des Wettbewerbsobjektes sowie Angaben zum Gebrauch (Bedienung, Sicherheit u.ä.) max. 2 A4-Seiten,
  • einen Prospekt, in dem das Produkt ausführlich dargestellt ist bzw. eine gleichwertige Bild-Text-Dokumentation,
  • eine schriftliche Einverständniserklärung mit den Bedingungen des Wettbewerbs und der Teilnahme an der anschließenden Ausstellung,
  • die nach Maßgabe dieses Wettbewerbs form- und fristgerechte Einsendung und Präsentation des Wettbewerbsobjektes,
  • drei Bildvorlagen (digital oder analog, Größe mindestens A6), die für die Veröffentlichung im Katalog geeignet sind.

Objekte, die ein bestimmtes Volumen (2 m3) bzw. Gewicht (100 kg) überschreiten und aus dem Grunde nicht angeliefert bzw. aufgebaut werden können, sind nach Absprache mit (dem Organisator) als Modell oder als Großfotos (mehrere Ansichten, die eine Beurteilung ermöglichen) zu präsentieren.

Gesonderte Darstellungsmittel (z.B. Video) können ebenfalls mit der SUBdesign abgestimmt werden. Im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign werden nur gedruckte bzw. bereits in der Öffentlichkeit nachweisbar wirksam gewordene Arbeiten zugelassen. Originalentwürfe werden nicht bewertet.

Beim „Sonderpreis der Handwerkskammern“ ist eine Werkprobe im Originalmaterial beizufügen.

Produkte, die ganz oder teilweise aus erklärungsbedürftiger Software bestehen, sind in Form einer CD-ROM einzureichen. Sie werden bei Bedarf nach Terminvereinbarung vom Teilnehmer am Tag der Jurysitzung präsentiert. Jegliches technisches Equipment hierfür ist vom Teilnehmer zu stellen.

Bewerbungen können ausschließlich bei fristgemäßem Eingang der vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.

Bewerbungen können ausschließlich bei fristgemäßem Eingang der vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.

nach oben9. Veröffentlichungen und Ausstellungen

Die Wettbewerbsteilnehmer sind mit einer öffentlichen Berichterstattung über die ausgezeichneten Objekte einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen durch den Veranstalter einverstanden. Sie erklären sich bereit, die Objekte und dazugehörigen Abbildungen und Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Publikationen und Präsentationen zur Verfügung zu stellen.

Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung besteht nicht.

nach oben10. Gebühren, Transport,
Haftpflicht und Versicherung

Standgebühren für die Präsentation der Wettbewerbsobjekte anlässlich der Jurysitzung und Preisverleihung fallen nicht an.

Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen einschließlich Zeichnungen, Fotos, CDs verbleiben auch nach Beendigung des Wettbewerbs beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Eine Rücksendung der Unterlagen an den Bewerber erfolgt lediglich auf schriftliche Anforderung.

Die Kosten für den An- und Rücktransport der Wettbewerbsobjekte sowie die Haftung für dabei aufgetretene Transportschäden übernimmt der Wettbewerbsteilnehmer. Er sorgt für eine angemessene Verpackung, die gleichzeitig für den Rücktransport geeignet ist. Auch für Beschädigungen und Verlust eines Objektes nach Einsendung und insbesondere bei Ausstellungen haftet der Veranstalter nicht. Aufgrund dessen wird den Teilnehmern empfohlen, ihre Objekte entsprechend zu versichern.

Abholtermine der eingereichten Produkte sind mit SUBdesign zu vereinbaren.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholungstermine für die Wettbewerbsobjekte werden dem Wettbewerber die entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung gestellt.

Thomas Jurk
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk


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